Russland setzt für Privatanleger zunächst auf drei Krypto-Werte
Nach Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Regelung sollen nicht-professionelle Anleger in Russland Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und den Dollar-Stablecoin USDT kaufen können. Die russische Zentralbank hat diese Dreierliste bestätigt; XRP gehört nicht dazu. In der ersten Phase nach Inkrafttreten des Gesetzes will die Zentralbank den Kreis nicht erweitern.
- Vorgesehene Coins: Nach Verabschiedung und Inkrafttreten der Regelung sollen nicht-qualifizierte Investoren Bitcoin, Ethereum und USDT erwerben können.
- Investitionslimit: maximal 300.000 Rubel pro Jahr, umgerechnet rund 4.000 US-Dollar.
- Rechtsstatus: Das Gesetz „Über digitale Währung und digitale Rechte“ hat im April die erste parlamentarische Hürde genommen und muss noch verabschiedet werden. Es soll bis zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
- Keine Erweiterung in der Anfangsphase: Die Zentralbank plant zunächst keine Ausweitung der Liste.
Strenge Kriterien lassen kaum Spielraum
Vladimir Chistyukhin, Erster stellvertretender Vorsitzender der russischen Zentralbank (CBR), erklärte gegenüber RBC Radio, dass der Kreis in der Anfangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht über die drei genannten Werte hinaus erweitert werden soll. Vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs hatte die CBR zwar die Möglichkeit weiterer Aufnahmen angedeutet, will dies zunächst aber nicht umsetzen.
Das Zulassungsraster setzt hohe Hürden: Ein Coin muss im Zweijahresdurchschnitt eine Marktkapitalisierung von mehr als 5 Billionen Rubel, also über 60 Milliarden US-Dollar, sowie ein durchschnittliches tägliches Handelsvolumen von mehr als 1 Billion Rubel aufweisen. Hinzu kommt eine Kurshistorie von mindestens fünf Jahren. Russische Medien nannten zuvor neben Bitcoin und Ethereum auch Solana, BNB und TRON als mögliche Kandidaten für eine kurze Liste. Bestätigt wurden jedoch zunächst nur Bitcoin, Ethereum und USDT.
USDT trotz Risikohinweisen auf der Liste
Chistyukhin betonte, dass die Zentralbank Kryptowährungen weiterhin als volatile Instrumente mit erheblichen Risiken einstuft. Dazu zählt auch das Risiko blockierter Gelder, wie es im Fall von Tether vorgekommen ist. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme von USDT in die bestätigte Dreierliste bemerkenswert.
Für eine spätere Erweiterung kommen nach Einschätzung Chistyukhins vor allem inländische, nicht an den Dollar gebundene Stablecoins infrage. Voraussetzung wäre, dass sich mehr solcher Angebote entwickeln. Als Beispiel gilt der rubelgebundene A7A5-Token der Zahlungsplattform A7. Nach Angaben der Blockchain-Sicherheitsfirma CertiK hat der Token seit seinem Start Anfang des Vorjahres Transaktionen im Wert von mehr als 110 Milliarden US-Dollar verzeichnet.
A7A5 wird unter anderem über die sanktionierte Handelsplattform Grinex abgewickelt. Grinex folgte auf die russische Börse Garantex, die im März 2025 im Rahmen einer von den USA angeführten Operation geschlossen wurde. Dabei fror Tether USDT im Wert von 27 Millionen US-Dollar in den Wallets der Plattform ein.
Wie geht es weiter?
Die bestätigte Liste ist an die Umsetzung des Gesetzes „Über digitale Währung und digitale Rechte“ gebunden. Erst nach dessen Verabschiedung und Inkrafttreten sollen nicht-qualifizierte Anleger Bitcoin, Ethereum und USDT innerhalb des vorgesehenen Jahreslimits erwerben können. Ob und wann weitere Kryptowährungen oder nicht-dollarbasierte Stablecoins hinzukommen, will die Zentralbank nicht in der Anfangsphase entscheiden.