Südkorea verlangt künftig Daten bei jedem Kryptotransfer
Südkorea will die Bagatellgrenze für die Identifikationspflicht bei Krypto-Transfers vollständig streichen. Ab dem 20. August sollen Kryptobörsen und andere Virtual Asset Service Provider (VASPs) für jede Transaktion Absender- und Empfängerdaten erfassen – bislang galt diese Pflicht nur für Beträge ab 1 Million Won, umgerechnet rund 730 US-Dollar.
Was sich konkret ändert
Die Änderung betrifft das Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen. Nach einer Überprüfung in einer Kabinettssitzung am 11. August ist das Inkrafttreten für den 20. August vorgesehen.
VASPs sollen künftig unabhängig von der Transaktionshöhe dieselben Compliance-Prüfungen durchführen. Dies gilt auch für Transfers zu Self-Custody-Wallets, bei denen die Börse Daten zur Gegenpartei einholen muss.
Damit orientiert sich Südkorea an den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), nach denen die Travel Rule auf alle Transfers virtueller Vermögenswerte angewendet werden soll. Das Land hatte die Regel bereits 2022 eingeführt und erweitert ihren Anwendungsbereich nun auf Transaktionen jeder Höhe.
Auswirkungen auf Börsen und Nutzer
Lokale Börsen bereiten sich auf die Umstellung vor. Für kleinere Plattformen kann der technische und administrative Mehraufwand besonders anspruchsvoll sein. Die Korea Blockchain Association hat eine gestaffelte Einführung gefordert, um kleineren Anbietern Zeit zur Anpassung zu geben.
Für Nutzer können zusätzliche Verifikationsschritte anfallen, insbesondere bei Überweisungen an Self-Custody-Wallets oder ausländische Börsen. Auch Bearbeitungszeiten könnten sich durch die zusätzlichen Prüfungen verändern.
Einordnung der Verschärfung
Die Regelung ist Teil breiterer Bemühungen, die Melde- und Prüfpflichten im Kryptomarkt zu vereinheitlichen. Durch den Wegfall der Betragsgrenze sollen Daten zu allen Transfers erfasst werden. Die Maßnahme soll Transparenz und Nachverfolgbarkeit im Kryptomarkt erhöhen und Schlupflöcher für Finanzkriminalität schließen.
Für Börsenkunden dürfte die Neuerung vor allem bei Transfers an Privat-Wallets oder ausländische Plattformen spürbar werden. Wie die Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Folgen sie für Anbieter und Nutzer haben, wird sich nach dem geplanten Inkrafttreten am 20. August zeigen.