Zehn-Punkte-Fahrplan: Wie USA und UK Stablecoins koordiniert regulieren wollen

Tobias Frenzel
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Zehn-Punkte-Fahrplan: Wie USA und UK Stablecoins koordiniert regulieren wollen

Die Regierungen der USA und Großbritanniens haben am 14. Juli einen gemeinsamen Zehn-Punkte-Fahrplan für die Regulierung von Stablecoins und tokenisierten Vermögenswerten veröffentlicht. US-Finanzminister Bessent und die britische Schatzkanzlerin Reeves stellten das Papier gemeinsam vor – ein politisches Signal, das keine neuen Gesetze schafft, aber den zuständigen Aufsichtsbehörden beider Länder erstmals eine koordinierte Richtung vorgibt. Was steckt dahinter, und wie weit trägt dieser Rahmen in der Praxis?

Der Fahrplan: Was konkret vereinbart wurde

Der Zehn-Punkte-Rahmen ist das Ergebnis der Transatlantic Taskforce for Markets of the Future (TTMF), die den Fahrplan gemeinsam mit US Treasury und HM Treasury erarbeitete. Das Dokument ist kein völkerrechtlicher Vertrag und schafft keine gegenseitigen Lizenzanerkennungen – es gibt den bestehenden Regulatoren jedoch eine gemeinsame inhaltliche Linie vor.

Die zentralen Festlegungen im Überblick:

  • 1:1-Deckungspflicht: Stablecoins müssen vollständig durch Bargeld und hochliquide Vermögenswerte gedeckt sein – kurzlaufende Staatsanleihen und Bargeldäquivalente gelten als zulässige Reserven.
  • Insolvenzschutz für Inhaber: Stablecoin-Inhaber sollen im Insolvenzfall einen vorrangigen Rechtsanspruch auf die Reserven erhalten und gegenüber anderen Gläubigern privilegiert werden.
  • Multi-Währungs-Ökosystem: Der Rahmen erkennt Stablecoins ausdrücklich in einem Umfeld verschiedener Währungen an und soll Fragmentierung durch doppelte länderspezifische Reservepools verhindern.
  • Koordinierter Marktzugang: Regulierte Stablecoins aus dem jeweils anderen Land sollen einen definierten Zugangspfad erhalten, wobei beide Regierungen fairen, risikobasierten Zugang zur notwendigen Bank- und Finanzinfrastruktur als Bedingung festhalten.
  • Einjährige Tokenisierungs-Pilotphase: Eine private Arbeitsgruppe soll grenzüberschreitende Tests zu tokenisierten Vermögenswerten für Abwicklung, Kapitalmärkte und Besicherung durchführen.

Der Fahrplan schafft zwar keine neuen Gesetze oder gegenseitigen Lizenzanerkennungen, gibt aber den bestehenden Aufsichtsbehörden – darunter der Bank of England, der Finanzaufsicht FCA, der US-Börsenaufsicht SEC und der US-Rohstoffaufsicht CFTC – eine gemeinsame Richtung vor.


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Strategische Logik: Warum jetzt, warum gemeinsam

Wir sehen hier kein zufälliges Timing. In den USA wurde der GENIUS Act am 18. Juli 2025 unterzeichnet – er schreibt 1:1-Reserven, monatliche Offenlegungen und ein Zinsverbot für Stablecoins auf Bundesebene vor und tritt voraussichtlich 2027 in Kraft. In Großbritannien läuft ein paralleler Gesetzgebungsprozess: Im April 2026 legte die Regierung einen Entwurf für ein einheitliches Zahlungsrahmenwerk vor, ein umfassendes Krypto-Regulierungsregime wird bis Oktober 2027 erwartet.

Der bilaterale Fahrplan verhindert, dass diese Parallelentwicklungen in divergierende Standards münden. Regulierungsarbitrage – also die gezielte Wahl des günstigeren Rechtsrahmens durch Emittenten – war bislang ein strukturelles Risiko für beide Märkte. Eine koordinierte Linie soll Emittenten perspektivisch mehr Planungssicherheit bieten, auch wenn konkrete Lizenzwege noch offen sind.

Gleichzeitig ist der Fahrplan ein geopolitisches Signal: Beide Länder positionieren sich als führende Jurisdiktionen für regulierte digitale Assets, während die EU mit MiCA bereits einen verbindlichen Rahmen gesetzt hat. Der Druck, nicht abgehängt zu werden, dürfte die Abstimmungsbereitschaft auf beiden Seiten des Atlantiks erhöht haben.

Tokenisierung: Großbritannien als G7-Pionier

Bereits am 15. Juli kündigte Schatzkanzlerin Reeves an, dass britische Pilotprojekte für tokenisierte Einlagen in die Transaktionsphase übergehen. Das Vereinigte Königreich plant zudem die Ausgabe einer digitalen Staatsanleihe – die erste dieser Art unter den G7-Staaten. Eine britische Studie schätzt, dass Tokenisierung bis 2035 rund 44 Milliarden Euro zur britischen Wirtschaft beitragen könnte.

Für den Kapitalmarkt bedeutet das mehr als symbolische Schritte: Der Fahrplan adressiert konkret die Endgültigkeit von Abwicklungen und die Eignung tokenisierter Vermögenswerte als Sicherheiten – zwei Kernfragen, die bislang einer breiteren Marktbeteiligung entgegenstanden.

Risiken und offene Fragen

Der Fahrplan ist ein Richtungstext, keine Rechtsgrundlage. Kritische Punkte bleiben ungelöst:

  • Kein verbindlicher Charakter: Der Fahrplan führt keine verbindlichen Vorschriften ein; die legislative Umsetzung durch GENIUS Act und britisches Krypto-Regime steht noch aus.
  • Zinsverbot beschränkt Geschäftsmodelle: Renditeorientierte Stablecoins und DeFi-Protokolle, die auf verzinslichen Reserven aufbauen, werden durch die Kombination aus 1:1-Reservepflicht und Zinsverbot strukturell eingeschränkt.
  • Compliance-Kosten steigen: Strikte Reserveanforderungen und vorrangiger Gläubigerschutz erhöhen die operativen Anforderungen für Emittenten – was kleinere Marktteilnehmer benachteiligen könnte.
  • Dezentrale Protokolle: Der Fahrplan adressiert regulierte, zentral emittierte Stablecoins; ob und wie dezentrale Protokolle künftig einbezogen werden, bleibt offen.

Ausblick: Was als Nächstes kommt

In den nächsten 12 bis 18 Monaten sind die Detailregeln der US-Notenbank und der Bankenaufseher zur GENIUS-Umsetzung zu erwarten, parallel zu finalen FCA-Regeln für „qualifying stablecoins" und dem offiziellen Start der einjährigen Tokenisierungs-Pilotphase. SEC, CFTC, FCA und Bank of England sollen im Rahmen der Taskforce zudem konkrete Vorschläge zu grenzüberschreitender Kapitalaufnahme und dem Einsatz tokenisierter Sicherheiten bei Clearinghäusern vorlegen.

Der Fahrplan ist damit weniger Endpunkt als Startschuss für einen mehrjährigen Regulierungsprozess. Ob die koordinierten Absichten beider Länder in kompatible Rechtsrahmen münden, wird sich spätestens 2027 zeigen – wenn GENIUS Act und britisches Krypto-Regime gleichzeitig wirksam werden sollen.

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