FMA ahndet Bitpanda-Verstöße mit 70.000 Euro Bußgeld

Tobias Frenzel
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FMA ahndet Bitpanda-Verstöße mit 70.000 Euro Bußgeld

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gab am 14. August bekannt, gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt zu haben. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um die erste rechtsverbindliche Sanktion im Rahmen der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets).

Verstöße bei Whitepaper und Marketingmitteilung

Nach Darstellung der FMA verstieß Bitpanda gegen Artikel 8 MiCA, weil das Unternehmen der Behörde ein Kryptowerte-Whitepaper nicht mindestens 20 Tage vor dessen Zulassung zum Handel vorgelegt habe. Zudem sei eine Marketingmitteilung veröffentlicht worden, bevor das erforderliche Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht worden sei. Die FMA ordnete diesen Sachverhalt Artikel 1 MiCA zu.

Night view of the Bitpanda office building with illuminated signage and glass facade near a canal.
The Bitpanda headquarters illuminated at night.

In ihrer Bekanntmachung verweist die FMA auf den Zweck von MiCA: Die Verordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der Europäischen Union schaffen sowie Anlegerschutz und die Integrität der Kryptomärkte stärken. Die Geldbuße ist rechtsverbindlich.

MiCA in der Durchsetzung

Die Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung des MiCA-Rahmenwerks endete am 1. Juli 2026. Bitpanda hatte nach den vorliegenden Angaben im Januar 2025 eine MiCA-Lizenz von der deutschen BaFin und im April 2025 eine Lizenz von der österreichischen FMA erhalten.

Die FMA wertete die Sanktion als Zeichen dafür, dass MiCA nicht nur Fragen der Zulassung und Aufsicht betrifft, sondern auch durchgesetzt wird. Sie betonte außerdem, dass die Entwicklung eines regulierten Kryptowerte-Markts, Innovation sowie eine konsequente Anwendung der Regeln miteinander vereinbar seien. Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften seien dabei wesentliche Bestandteile des Rechtsrahmens.

Close-up of the FMA Finanzmarktaufsicht sign on the exterior wall of a building in Vienna
The headquarters of the Finanzmarktaufsicht (FMA) in Vienna.

Kritik und Hinweis der Aufsicht

Markus Miller von der Miller Protect AG kritisierte die Sanktion öffentlich und erklärte, sie werfe Fragen zu Bitpandas regulatorischem Anspruch und zur Einhaltung der zugrunde liegenden Regeln auf. Nach seiner Einschätzung kann eine Lizenz nur Vertrauen schaffen, wenn die damit verbundenen Vorgaben konsequent beachtet werden.

Die FMA erklärte zudem, Bitpanda erhalte keine Sonderbehandlung. Sie verwies darauf, dass es sich um den ersten veröffentlichten Fall im MiCA-Rahmen handelt.

Bedeutung des Falls

Der Fall zeigt die Bedeutung der MiCA-Vorgaben für die Vorlage von Whitepapern und für Marketingmitteilungen. Mit der rechtsverbindlichen Sanktion hat die österreichische Aufsicht erstmals einen veröffentlichten Fall unter dem europäischen Kryptowerte-Regelwerk abgeschlossen.

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