EBA, ESMA und EIOPA: Totalverlust bei Krypto ist reales Risiko

Tobias Frenzel
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EBA, ESMA und EIOPA: Totalverlust bei Krypto ist reales Risiko

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA haben in einer gemeinsamen Warnung unmissverständlich klargestellt: Viele Kryptowerte sind für die meisten Privatanleger weder als Geldanlage noch als Zahlungsmittel geeignet – und das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts ist real, nicht theoretisch.

Warnung: Mehrere Risikokategorien im Überblick

Die gemeinsame Warnung der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) listet konkrete Risikobereiche auf, die Anleger vor einem Krypto-Engagement kennen sollten. Im Mittelpunkt steht neben extremen Preisschwankungen vor allem die Betrugskomponente: Phishing, gefälschte Kryptowerte und arglistige Praktiken sind laut ESAs weit verbreitet, ihr einziger Zweck sei es, Anleger mit unterschiedlichen Techniken um ihr Geld zu bringen.

  • Totalverlust: Kryptowerte können in kurzen Zeiträumen extreme Kursverluste erleiden; das gesamte investierte Kapital kann verloren gehen.
  • Irreführende Werbung: Marketingmaterial ist häufig unklar, unvollständig oder absichtlich irreführend – besonders über soziale Medien und durch Influencer, die finanzielle Anreize haben.
  • Fehlender Anlegerschutz: Da die meisten Kryptowerte in der EU nicht reguliert sind, stehen den Verbrauchern die Rechte und der Schutz, die bei regulierten Finanzdienstleistungen gelten – wie Beschwerde- oder Rechtsbehelfsmechanismen – nicht zur Verfügung.
  • Produktkomplexität: Bestimmte Krypto-Produkte verfügen über Eigenschaften, die das Ausmaß von Verlusten bei ungünstigen Preisschwankungen erhöhen können, und sind für viele Privatanleger schlicht ungeeignet.
  • Marktmanipulation: Fehlende Preistransparenz und konzentrierte Token-Bestände ermöglichen Manipulation; ein fairer Kauf- oder Verkaufspreis ist nicht garantiert.
  • Hackerangriffe: Kryptobörsen und Wallet-Anbieter waren wiederholt Ziel von Cyberangriffen; wer die privaten Passwörter für den Zugang zu seinen Vermögenswerten verliert, riskiert den Verlust dieser Vermögenswerte.
  • Betrug und Phishing: Gefälschte Kryptowerte und betrügerische Praktiken sind weit verbreitet und zielen darauf ab, Anleger um ihr Geld zu bringen.

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Regulierungsrahmen: Legislativvorschlag schafft Perspektive – aber noch keine vollständige Sicherheit

Die ESAs verweisen in ihrer Warnung explizit darauf, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die meisten Kryptowerte und damit verbundene Dienstleistungen in der EU nicht reguliert waren. Im September 2020 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte vor, der einen umfassenden Rahmen für die Regulierung und Beaufsichtigung von Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bietet. Der Vorschlag durchlief seither das Mitentscheidungsverfahren.

Anleger sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter über eine nachweisbare Zulassung der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde verfügt. Die ESAs weisen darauf hin, dass bei nicht regulierten Kryptowerten die Rechte und der Schutz, die bei regulierten Finanzdienstleistungen bestehen – einschließlich Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen – nicht in Anspruch genommen werden können.

Praktische Schutzmaßnahmen für Anleger

Die ESAs empfehlen Anlegern konkrete Prüfschritte vor jedem Krypto-Engagement: Zunächst sollte geprüft werden, ob die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden vor dem jeweiligen Anbieter gewarnt haben. Ein fehlender Warnhinweis ist dabei ausdrücklich keine Garantie für die Seriosität eines Unternehmens.

Zusätzlich sollten Anleger die technische Sicherheit ihrer Zugangsdaten ernstnehmen: Wer private Passwörter für den Zugang zu seinen Kryptowerten verliert oder durch Phishing preisgibt, riskiert den Verlust des Zugangs zu seinen Vermögenswerten – ohne rechtliche Rückgriffsmöglichkeit.

Die BaFin hat im Februar 2026 gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA Informationsblätter erarbeitet und in allen EU-Sprachen veröffentlicht, die konkrete Betrugsmaschen – darunter KI-gestützte Angriffe und Krypto-Betrug – im Detail beschreiben und Handlungsempfehlungen für Verbraucher geben. Bereits Ende 2025 hatten die Aufsichtsbehörden ihre Warnungen vor Kryptowerten aktualisiert und ein interaktives Informationsblatt zu Kryptowerten veröffentlicht. Die Behörden betonen dabei weiterhin: Produkte mit ungewöhnlich hohen oder schnellen Renditeversprechen sind mit äußerster Skepsis zu behandeln.

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