Krypto-Adaption: Auch Japan wendet sich jetzt Bitcoin, Blockchain und Krypto zu

Japan wendet sich Bitcoin, Blockchain und Kryptowährungen zu

China treibt seine Blockchain-Bemühungen samt Zentralbank-Kryptowährung unermüdlich voran. Allerdings handelt es sich dabei nicht um die einzige Nation in der Region, die auf den „Digital Asset“-Zug aufspringt. Auch die japanische Zentralbank prüft derzeit den Einsatz einer staatlich kontrollierten Kryptowährung.

Japan forscht an einem Krypto-Yen

Die „Bank of Japan“ (BoJ) beschäftigt sich derzeit mit den rechtlichen Aspekten einer digitalen Zentralbank-Währung (CBDC). Erst kürzlich hat das benachbarte China seine Ambitionen bekannt gegeben, irgendwann im nächsten Jahr eine eigene digitale Währung (DECP) einzuführen.

Das Forschungslabor untersucht die Ergebnisse in seinem Septemberbericht, der auch eine Rechtsfragenstudie über die CBDC enthält. Die große Frage, die sich daraus ergibt: Kann die Bank of Japan Krypto herausgeben? Untersucht wurden Kriterien wie Transaktionsbedingungen, Nutzungsbeschränkungen, Währungsausgaben und Geldwäsche.

Die Forschung läuft bereits seit November 2018. Ziel war es, die wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung einer digitalen Währung in Japan zu ermitteln und zu prüfen.

Wie es heißt, werde die CBDC aus zwei Arten der Ausgabe bestehen: einer Kontoart und einer Tokenart. Kontoarten sind Einlagen bei allgemeinen Banken, die von der BoJ unterstützt werden und für Privatpersonen und Unternehmen zugänglich sind.

Der Krypto-Token-Typ wurde gemäß der Übersetzung als „elektronische Banknote“ bezeichnet. Die Daten sollen ähnlich wie bei Kryptowährungen zwischen digitalen Wallets übertragen werden.

Zu Ausgabezwecken wird die Zentralbank Zwischenhändler einsetzen. Die sollen die Token verteilen, da man Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die hierarchische Struktur des Finanzsystems hat.

Digitale Währung nicht greifbar

Ergänzt wurde, dass Banknoten als greifbar angesehen werden, was für Zentralbank-Krypto nicht gilt, sodass das geltende Recht überarbeitet werden müsste, um jedem gesetzlichen Zahlungsmittel in digitaler Währung den Status zu verleihen.

In dem Bericht wird weiterhin festgestellt: Es wird wahrscheinlich Beschränkungen für die Nutzung durch Kleinanleger geben, um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Obergrenzen für Transaktionsgrößen sind der praktischste Weg, dies zu erreichen. Nur mit normalen Banken müsste es KYC-Vorschriften geben, bevor eine digitaler Währung an die Öffentlichkeit geht.

Was den Datenschutz betrifft, so stellt die BoJ fest: Viele Informationen über Kryptotransaktionen sind auf der Blockchain gespeichert, werden aber von der Bank nicht verwendet. Alle gesammelten Informationen würden durch die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten abgedeckt. Die Situation in China dürfte genau das Gegenteil sein.

Des Weiteren finden sich Infos über die Prävention von Fälschungen und die Möglichkeit von Währungsbeschlagnahmungen, im Wesentlichen kommt der Bericht allerdings zu dem Schluss, dass es viele Rechtsfragen zu berücksichtigen gibt und die Forschung fortgesetzt werden muss.

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