23 von 25 Kryptofällen: Südkorea plant stärkere FIU-Kontrolle
Südkoreanische Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der der Financial Intelligence Unit (FIU) erstmals eigene Ermittlungsbefugnisse gegen mutmaßlich nicht registrierte Kryptofirmen verschafft. Bislang musste die Behörde verdächtige Fälle fast vollständig an Polizei und andere Ermittlungsstellen abgeben, um überhaupt tätig zu werden.
Was der Gesetzentwurf konkret ändert
Laut Yonhap reichten der Abgeordnete Eom Tae-young von der People Power Party und neun weitere Parlamentarier den Änderungsantrag zum Specific Financial Information Act am Donnerstag ein. Der Entwurf sieht vor, dass jede Person einen Verdachtsfall direkt bei der FIU melden kann.

Die Behörde dürfte den gemeldeten Sachverhalt dann selbst analysieren, bevor sie über weitere Schritte entscheidet. Neu wäre zudem das Recht, Anzeigen bei zuständigen Stellen zu erstatten, Strafermittlungen anzustoßen und gesammelte Informationen direkt an Ermittler weiterzugeben. Der Entwurf muss die Nationalversammlung noch passieren, bevor er in Kraft treten kann.
Der Auslöser: Verjährte Fälle bei ausländischen Anbietern
Hintergrund der Initiative sind Durchsetzungsdaten, die Zweifel an der bisherigen Praxis wecken. Zwischen August 2022 und August 2025 stellte die Polizei laut Yonhap Ermittlungen oder Vorprüfungen zu 23 von 25 durch die FIU gemeldeten, nicht registrierten Virtual-Asset-Service-Providern ein. Die betroffenen Unternehmen und Personen saßen den Berichten zufolge überwiegend außerhalb Südkoreas, was inländische Ermittlungen erheblich erschwerte.
Im Juni hatte die FIU bereits mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt nur 28 Anbieter regulär registriert waren, während rund 40 mutmaßlich illegale Betreiber an Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden. Südkorea verlangt von allen Anbietern, die Dienstleistungen für Einwohner des Landes erbringen, eine Registrierung bei der FIU – ausdrücklich auch von ausländischen Unternehmen, die aktiv südkoreanische Kunden bedienen.
Wie ausländische Anbieter die Aufsicht umgehen
Die FIU beschrieb im Juni konkrete Muster, mit denen nicht registrierte Anbieter operierten, ohne sichtbar in Erscheinung zu treten. Kunden wurden demnach über Telegram- und KakaoTalk-Gruppen angeworben, der Support lief auf Englisch. Private Wechselstuben verkauften Stablecoins und andere digitale Assets gezielt an internationale Studierende, Touristen und Arbeitsmigranten, teils ohne Identitätsprüfung, und tauschten Assets direkt gegen koreanische Won. Bezahlte Werbepartner bewarben ausländische Krypto-Dienste über YouTube-Kanäle und Online-Communities. Die Behörde warnte, dass Nutzer solcher Plattformen Betrug, Hacking-Risiken und Datenlecks ausgesetzt seien und im Streitfall kaum Geld zurückerhalten könnten – ein Aspekt, den auch dieser Beitrag zu erweiterten staatlichen Zugriffsrechten auf Kryptovermögen in Südkorea beleuchtet.
Auch registrierte Börsen stehen unter schärferer Beobachtung
Die verschärfte Aufsicht betrifft nicht nur unregistrierte Anbieter. Ein Vorschlag vom Mai hätte Börsen dazu verpflichtet, grenzüberschreitende Krypto-Transfers ab umgerechnet rund 10 Millionen Won als verdächtige Transaktionen zu melden. Die Digital Asset Exchange Alliance, die unter anderem Upbit, Bithumb, Coinone, Korbit und Gopax vertritt, wandte sich gegen diesen automatischen Schwellenwert und rechnete vor, dass sich die jährlichen Meldungen dadurch von rund 63.000 auf über 5,4 Millionen vervielfachen könnten.
Parallel dazu setzten sich Dunamu (Upbit), Bithumb und Coinone in mehreren Verfahren gegen behördlich verhängte Teilsperrungen gerichtlich zur Wehr – ein Seoul-Gericht kippte im April etwa eine dreimonatige Sperre gegen Dunamu, die auf 44.948 Transaktionen mit 19 nicht registrierten ausländischen Plattformen gestützt war.
Neue Meldepflicht für grenzüberschreitende Transfers
Zusätzlich zur FIU-Reform greift ab Dezember eine Änderung des Foreign Exchange Transactions Act. Unternehmen, die grenzüberschreitende Krypto-Transfers abwickeln, müssen sich künftig beim Finanzministerium registrieren und entsprechende Überweisungen über das Devisen-Meldesystem der Bank of Korea melden. Das Gesetz wurde am 2. Juni mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist verkündet; wie diese Identitäts- und Meldepflichten im Detail aussehen, beschreibt eine frühere Analyse zur südkoreanischen Transfer-Regulierung. International ist Südkorea mit dieser Linie nicht allein – ähnliche Verschärfungen bei grenzüberschreitenden Krypto-Überweisungen zeichnen sich etwa auch in Irland ab.
Was als Nächstes ansteht
Der FIU-Entwurf ist bislang nur eingebracht, nicht beschlossen. Ob die Nationalversammlung der Behörde tatsächlich eigenständige Ermittlungsbefugnisse zugesteht, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren – parallel zur Umsetzung der neuen Transferregeln im Dezember.