In Deutschland sollen derzeit mindestens sechs Finanzinstitute in irgendeiner Form mit Kryptowährungen handeln. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BaFin) auf Anfrage von dem Linken-Abgeordneten Thomas Lutz hervor.
Der eingereichte Bogen umfasst insgesamt 17 Fragen und trägt den Titel „Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen“. Uns liegt das Schreiben vor und einige der wichtigsten Erkenntnisse, wollen wir in diesem Artikel wiedergeben.
Sechs Finanzinstitute handeln mit Kryptowährungen
Laut dem Schreiben sollen derzeit mindestens sechs deutsche Finanzinstitute, die von der BaFin beaufsichtigt werden, in irgendeiner Form mit Bitcoin bzw. anderen Kryptowährungen Handel betreiben. Aus dem Schreiben geht leider nicht hervor, um welche Institute es sich handelt.
Jedes Institut das gewerblich mit Bitcoin handelt, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Diese Genehmigung würde theoretisch auch die Aufstellung von Bitcoin-Automaten im Land ermöglichen. „Der BaFin ist jedoch kein Fall bekannt, dass ein Institut Bitcoin-Automaten aufgestellt hat.“
Keine Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche
Ein Verdacht, der häufig mit Kryptowährungen in Zusammenhang gebracht wird, ist, dass die digitalen Token zur Geldwäsche genutzt werden könnten.
Bei der BaFin sind zwischen dem 26. Juni 2017 und dem 30. April 2018 insgesamt 475 Verdachtsmeldungen eingegangen. Bislang wurde jedoch kein Verfahren wegen Verstößen von Finanzinstituten gegen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Meldepflichten eingegangen, wie das Bundesfinanzministeriums bestätigt.
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Keine Gefahr für die Finanzstabilität
Die BaFin sieht derzeit keine Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland durch Kryptowährungen. Als Grund hierfür wird die geringe Marktkapitalisierung und „den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor“ genannt. Die Bundesregierung hält es allerdings für angezeigt, die Risiken auch auf Ebene der G20 weiter zu erörtern und die Entwicklung genau zu beobachten.
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