Coinbase kündigt an das Angebot an Kryptowährungen zukünftig schneller auszubauen

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Coinbase, eine der beliebtesten Kryptowährungsbörsen der Welt, hat die hauseigene Listing-Politik für Kryptowährungen überarbeitet. Der neue Prozess soll die Aufnahme neuer virtueller Währungen beschleunigen und die Palette der an der Börse gehandelten Vermögenswerte erweitern.

Mehr Kryptowährungen auf Coinbase

Derzeit unterstützt die Börse den Handel mit Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Ethereum (ETH), Ethereum Classic (ETC) und Litecoin (LTC). Zudem wurde die Möglichkeit der Aufnahme einer weiteren Palette an Kryptowährungen angekündigt, wobei dieser Prozess derzeit noch „untersucht“ wird.

Für eine der führenden Börsen, scheint die Auswahl derzeit noch als relativ klein zu sein. Andere Anbieter, die den Fiat-Handel mit Kryptowährungen anbieten, sind da um einiges weiter.

Die aktuelle Änderung, die Coinbase in einem Blog-Post bekannt gab, soll das Angebot der Börse jetzt schneller aufstocken, als es bislang der Fall war. Dan Romero, Vizepräsident von Coinbase, sagte in einem Interview mit CNBC, dass die Änderung als Reaktion auf die starke Nachfrage der Nutzer nach weiteren digitalen Assets, außerhalb des bestehenden Angebots, erfolgte.

Projekte können sich für die Aufnahme bewerben

Im Rahmen des Prozesses müssen Emittenten, die sich für die Listung bewerben, ein Formular ausfüllen, das zur Bewertung des Vermögenswertes anhand des ständig aktualisierten Coinbase Digital Asset Framework verwendet wird.

Zudem heißt es in der Ankündigung, dass aufgrund von rechtlichen Bestimmungen, einige neue, auf der Plattform gelisteten Vermögenswerte, möglicherweise nur für Kunden in ausgewählten Ländern für einen bestimmten Zeitraum verfügbar sein werden.

Coinbase stellt klar, dass es Anfangs keine Anmeldegebühr erheben wird. Dies könnte ein bedeutender Schritt sein, da so jedes Projekt, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten, die gleichen Chancen für ein Listing auf Coinbase hat. Jedoch hält sich die Börse vor, in Zukunft eine Anmeldegebühr zur Deckung der mit der Bewertung und Auflistung neuer Vermögenswerte verbundenen rechtlichen und operativen Kosten zu erheben.

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